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green finance

Eine Einführung in den Charme komplexer Finanzierungen

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Green Finance: “Es ist ganz einfach” sagt Greta; 


“we need to protect, restore, and fund.” 


Den Appell hat mittlerweile auch die Finanzwelt vernommen, welche nun ihren Beitrag zu einem Umbau der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Übereinstimmung mit Sustainability Development Goals der UN leisten will. Seit Jahren schon werden sogenannte „grüne“ Finanzprodukte aufgelegt.  Verbindliche Regeln, ab wann sich ein solches Produkt „grün“ nennen darf, bestehen bisher aber keine. Das führte dazu, dass sich jeder, der sich einen Marketingvorteil erhoffte, nach Belieben mit dem Label schmücken konnte. Und das wird gerade geändert.


Geläufig ist eine Reihe von Methoden zur Auswahl „grüner“ Anlagen. Zum einen werden bei der Anlagebewertung Filter angewandt. So kann nach den ethischen Vorstellungen des individuellen Investors z.B. die Kohleindustrie kategorisch ausgeschlossen, oder nur in Themenfonds investiert werden. Beliebt ist weiter auch das sogenannte Impact Investing, bei dem Anleger in Unternehmen investieren, deren Geschäftszweck in der Lösung ökologischer Probleme besteht. Die Anlage gilt dann als „rentabel“, wenn sie nicht nur finanzielle, sondern auch messbare ökologische Erfolge erzielt. Investoren kaufen sich weiter in Unternehmen ein, um als Anteilseigner mithilfe ihrer Stimmrechte langfristig einen nachhaltigeren Kurs in der Unternehmensführung zu bewirken. Teilweise werden auch schon Nachhaltigkeitsfaktoren in die traditionelle Finanzanalyse eingebracht. Einige Börsenbetreiber haben zudem eigene Plattformen für „grüne“ Anleihen etabliert. 


Mittlerweile haben verschiedene Akteure am Markt selbst Initiative ergriffen und selbstverpflichtende Standards für die geläufigsten Finanzinstrumente veröffentlicht: für „grüne“ Darlehen und ähnliche Finanzprodukte (Green Loans), „grüne“ Bonds (Green Bonds), und für Nachhaltigkeitsdarlehen (Sustainability Linked Loans). Speziell am deutschen Markt werden vermehrt auch „grüne“ Schuldscheine in Anlehnung an Green Bonds ausgegeben, ohne dass sich jedoch spezielle Standards herausgebildet hätten. „Grüne“ Refinanzierung durch „grüne“ Verbriefungen befinden sich dagegen noch im Entwicklungsstadium. 


Die Standards sollen zur Vereinheitlichung des Marktes beitragen und sogenanntes „Greenwashing“ verhindern, indem sie neben der Mittelverwendung auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit vorschreiben. Die Anwendung der Standards erfolgt freiwillig jeweils im Vertragswerk, z.B. durch Textbausteine im Wertpapierprospekt. Nachhaltigkeitskriterien orientierten sich bisher vornehmlich an den Sustainable Development Goals der UN; die Marktstandards enthalten dagegen eigene Kategorien, z.B. Energiegewinnung und –effizienz durch neue Technologien, nachhaltiges Ressourcenmanagement und Kreislaufwirtschaft, sauberen Transport und nachhaltiges Bauen, sowie Erhalt der Artenvielfalt und Investition in Klimabeobachtungs- und Frühwarnsysteme. Besonderen Wert legen die Standards auf nachvollziehbare Auswahlprozesse und Auswahlkriterien für das Investitionsobjekt, transparente Mittelverwaltung sowie Dokumentations- und Reporting-Pflichten von Kapitalnehmern. Angeraten wird stets auch die Verifizierung des Nachhaltigkeitskonzepts der Investition und des Nachhaltigkeitsfortschritts durch externe Nachhaltigkeitsprüfer und spezialisierter Ratingagenturen (Second Party Opinions). 


Green Loans und Green Bonds zeichnen sich vor allem durch die zweckgebundene Mittelverwendung aus, z.B. die Finanzierung eines Solarparks; die Verfehlung der Zwecke löst besondere Kündigungsrechte des Kapitalgebers aus. Nachhaltigkeitsdarlehen dagegen werden für die allgemeine Unternehmensführung ausgestellt, koppeln die Konditionen des Kreditinstruments aber an die Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitsziele; der Kredit verteuert oder vergünstigt sich dann entsprechend (two way approach). Green Loans und Green Bonds sind häufiger im Nachhaltigkeitssektor anzutreffen, während Nachhaltigkeitsdarlehen für Akteure jeder Größe und aus jedem Wirtschaftszweig attraktiv sind. Zu den wichtigsten Marktstandards gehören die Green Loan Principles und die Sustainability Linked Loan Principles der weltweit größten Kreditmarktverbände von 2019, die Green Bond Principles der International Capital Markets Association (ICMA) von 2018, und der Climate Bonds Standard 3.0 der Climate Bonds Initiative von 2020.


Mit ihrem Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums legte 2019 auch die EU nach und stellte ihre Green Finance-Strategie auf. Der Plan sieht verbindliche Standards vor, insbesondere eine eigene sogenannte Taxonomie-Verordnung zur Definition, Klassifikation und Kennzeichnung nachhaltiger Aktivitäten bis 2021, ein daran gekoppelter (nicht verbindlicher) Green Bond Standard, sowie Regelungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung und zur Erleichterung der Eigenkapitalunterlegung für „grüne“ Finanzierungen. Bereits erfolgt sind weiter Änderungen im Aufsichtsrecht zur Erhöhung von Veröffentlichungspflichten bestimmter Kapitalmarktteilnehmer zu Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Durchführung des Konzepts erhielt 2019 mit dem Green Deal und dem European Green Deal Investment Plan auch wieder neues Momentum.